Die grundlegenden Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und oftmals in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, welche die Eigentümer und/oder Bewohner in der Regel nicht wahrnehmen, die aber die Grundlage einer qualifizierten Verwaltung von Immobilien bilden.
Hier ein Auszug unserer üblichen Leistung:
- individuelle Beratung
- Erstellung der jährlichen Verwaltungsabrechnung mit Ausweisung der umlage- und nicht umlagefähigen Kosten, Entwicklung der Instandhaltungsrücklage und dem Vermögensstatus
- Begehungen der Wohnanlage
- Erstellung des Gesamtwirtschaftsplanes und der Einzelwirtschaftspläne
- Erstellung von Aushänge
- Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen und Umsetzung der Beschlüsse
Zu unseren weiteren Leistungen gehören:
- Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
- Anweisung und Veranlassung von Zahlungen
- Bearbeitung und Veranlassung von Heizkostenabrechnungen
- Bearbeitung von Beschwerden
- Bearbeitung von Lastschrifteinzügen
- Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
- Beauftragung von Sachverständigen
- Beiratssitzungen
- Belegprüfungen
- Beratung von Eigentümern
- Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Einweisung und Überwachung von Hausmeistern und Reinigungspersonal
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser -/Stromverbrauch) und Einarbeiten in Abrechnungen
- Erstellung der Versammlungsprotokolle einschl. Versenden an alle Eigentümer
- Erstellung von Gesamt- und Einzelabrechnungen sowie -wirtschaftsplänen
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Mahnwesen
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen
- Rechnungskontrolle
- regelmäßige Objektbegehungen
- Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschl. Veranlassung der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit Versicherungen
- Terminierung von Eigentümerversammlungen und Beiratssitzungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Verbuchen sämtlichen Geldverkehrs
- Vergabe/Überwachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. abrechnen
- Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- u. Sparkonten
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Erstellung von Tagesordnung und Beschlussentwürfen
- Vorbereitung und Organisation von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
- Vorbereitung und Veranlassung von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Preisspiegeln
- Wahrnehmen von Terminen (Angebotseinholung, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche
Für die Immobilienverwaltung nutzen wir eine professionelle Verwaltersoftware. Die professionelle Verwalter-Software (GES) garantiert eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Die Software wird ständig weiterentwickelt und ggf. an neue Rechtsprechungen angepasst. Damit stellen wir eine zeitnahe und zeitgemäße Buchführung und Jahresabrechnung sicher.